Logopädische Abklärung im Vorschul- und Nachschulbereich


Für eine ausführliche logopädische Abklärung wenden Sie sich direkt an die Fachstelle Sonderpädagogik, Abteilung Logopädie/Pädaudiologie im Kantonsspital Winterthur (oder je nach Wohnort ans Kinderspital Zürich). Nur diese Institutionen dürfen eine Indikation für logopädische Massnahmen im Vorschul- und Nachschulbereich stellen.

Die Anmeldung zur logopädischen Abklärung ans Kantonsspital kann via Überweisung des Kinder- oder Hausarztes oder direkt durch die Eltern erfolgen: www.ksw.ch

Auch wenn Sie eine Erstberatung an Anspruch genommen haben, bedarf es der umfassenden logopädischen Abklärung zur Therapie-Verordnung.

Die Fachstelle Sonderpädagogik beauftragt mich, als selbständige, anerkannte Logopädin, die Therapie zu übernehmen. Die maximale Anzahl an Therapiestunden wird von der Fachstelle festgelegt. 

Die Kosten für die logopädische Erstberatung, die Abklärung und logopädische Therapie werden vollständig vom Amt für Jugend und Berufsberatung (Bildungsdirektion des Kantons Zürich) übernommen.



Bilder+Texte © Verena Kern